Beratung

Was Sie erwartet:

Nach Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Besprechungstermin. Zu Beginn eines Mandats ist es uns wichtig, dass wir uns persönlich kennen lernen. Das weitere Verfahren kann dann auch telefonisch, per Post oder Email weiter geführt werden.

Nach diesem ersten Beratungsgespräch, welches eine Beratung in rechtlicher Hinsicht und die auch die entstehenden Kosten umfasst, entscheiden Sie, ob und in welcher Form wir das weitere Verfahren für Sie führen sollen.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Rechtsanwaltskosten für ein Beratungsgespräch aufzubringen, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Hierfür gehen Sie zum Amtsgericht Ihres Wohnsitzes, dort zur Rechtsantragstelle und beantragen dort einen Beratungshilfeschein. Vergessen Sie nicht, Ihre Einkommensunterlagen und am besten einen aktuellen Kontoauszug mitzunehmen. Die weiteren Kosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Gebühren eines Anwalts hängen von der Höhe des Streitwertes ab. Wir klären in jeder Phase des Mandats über das Kostenrisiko auf und unternehmen keine kostenauslösenden Maßnahmen, ohne diese vorher mit Ihnen abgesprochen zu haben.

Sie werden immer über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert, indem Sie Abschriften von allen Schreiben, die wir in Ihrem Verfahren fertigen oder die in Ihrer Sache eingehen, erhalten.

Das Mandat kann von Ihnen jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, wobei Sie die bis dahin angefallenen Kosten zu tragen haben.